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Urheberrecht / Lizenzen

Sehr häufig werden wir um Auskunft gebeten, unter welchen Bedingungen unsere Medien im Unterricht eingesetzt werden dürfen und welche Rechtslage für andere Medien (selbst käuflich erworben oder in Bibliotheken / Videotheken entliehen) gilt. Deshalb stellen wir hier einige Informationen zu diesem Themenkomplex zur Verfügung. Beachten Sie jedoch, dass dies keine förmliche Rechtsauskunft ist.

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  1. Nutzung von Medien, die Sie bei uns im Medienzentrum entleihenDie bei uns vorhandenen Medien sind mit einer sogenannten V + Ö – Lizenz versehen. Damit dürfen diese Medien durch uns verliehen (V) werden und sie können öffentlich aufgeführt werden (Ö). Damit ist ein schulischer Einsatz völlig bedenkenlos möglich, aber auch die Vorführung z.B. in Vereinen, Gemeinden etc. Das Recht zur öffentlichen Aufführung ist allerdings auf den nicht-gewerblichen Einsatz beschränkt, für die Aufführung darf also kein Eintrittsgeld erhoben werden!
  2. Nutzung von Medien aus anderen QuellenWollen Sie Medien aus anderen Quellen (zum Beispiel privat gekaufte DVD) im Unterricht einsetzen, ist die Rechtslage weniger eindeutig. Rechteinhaber (z.B. Hersteller oder Vertriebe) und Schulbehörden vertreten hier sehr unterschiedliche Rechtsauffassungen, im Zentrum stehen dabei gegensätzliche Auffassungen darüber, inwiefern eine schulische Aufführung öffentlich bzw. nicht-öffentlich ist. Leider gibt es dazu derzeit keine wirklich abschließende Rechtssprechung, leider gibt es auch keine klare Empfehlung der Thüringer Kultusbehörden zu diesem Thema.
    Nach überwiegender Rechtsauffassung anderer Kultusbehörden und auch des Bundesjustizministeriums ist jedoch eine Aufführung im Klassenverband als nicht öffentlich zu betrachten, da dort von einer engen persönlichen Beziehung der Gruppenmitglieder untereinander auszugehen ist. Damit sei eine Aufführung auch privat erworbener Medien im Unterricht möglich.
    Weniger eindeutig ist die Lage, wenn die Zuschauer nicht zu einer Klasse gehören (Oberstufenkurs, Elternabend etc), hier kann die Veranstaltung als öffentlich angesehen werden. Damit wäre eine Aufführung privat erworbener Medien nicht mehr legal.
    Genauere Informationen dazu finden Sie zum Beispiel bei der FWU bzw. bei lehrer-online.
  3. Nutzung von Medien aus öffentlichen BibliothekenEine besondere Situation ergibt sich, wenn Sie Medien im Unterricht einsetzen wollen, die Sie in einer öffentlichen Bibliothek entliehen haben. Das trifft zum Beispiel zu, wenn Sie im Rahmen unserer Kooperation mit der Ernst-Abbe-Bücherei die dort verfügbaren Medienkisten nutzen wollen. Auch für diesen Fall vertreten manche Hersteller bzw. Vertriebe eine sehr restriktive Rechtsauffassung. Sie können diese Medien dennoch ziemlich bedenkenlos im Unterricht einsetzen. Der Bibliotheksverband verweist in einem Informationspapier darauf, dass die entsprechenden Verleihrechte bereits über die sogenannte Bibliothekstantieme abgegolten seien und es keine Einschränkungen im betroffenen Personenkreis gibt. Eine öffentliche oder gewerbliche Aufführung ist aber nicht möglich!

Eine recht praktikable Übersicht in Form einer Checkliste stellt der baden-württembergische Fortbildungsserver bereit.