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Benutzerordnung

Benutzerordnung

Aktualisierung: 31.08.2016

 

Nutzung des Medienzentrums Jena

1.    Geltungsbereich – Diese Benutzerordnung regelt die Nutzung der Medien und Medientechnik, die im Medienzentrum Jena inventarisiert sind.

2.    Entliehene Medien dürfen von dem Entleiher nur für schulische Zwecke genutzt werden. Öffentliche Aufführungen, kommerzielle Verwendungen und Kopieren der Medien sind verboten. Für in diesem Zusammenhang strafrechtlich relevante Zuwiderhandlungen haftet allein der/die Entleiher/in, sie/er stellt das Medienzentrum Jena von jeglichen Haftungsansprüchen frei.

3.    Die vom Medienzentrum angebotenen Medien (Bild- und Tonträger wie z. B. CD-Rom, DVD, Folien, Online-Medien, Printmedien / Bücher, Videokassetten) und alle Einrichtungen, Ausstattungen und Geräte sind sorgfältig und schonend zu behandeln und vor Verlust, Veränderung, Beschmutzung, Beschädigung zu bewahren.

4.    Die Benutzer sind verpflichtet, bei der Entgegennahme einer Medien- bzw. Geräteeinheit diese auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und festgestellte Schäden bzw. das Fehlen von Beilagen und Zubehör den Mitarbeitern des Medienzentrums mitzuteilen. Es ist ihnen untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder im eigenen Auftrag beheben zu lassen. Erfolgt beim Abruf von Online-Medien eine Fehlermeldung, informieren Sie bitte die Mitarbeiter des Medienzentrum Jena.

5.    Die Benutzer sind verpflichtet, den Verlust oder die Beschädigung einer ihnen ausgehändigten Medien- bzw. Geräteeinheit unverzüglich dem Medienzentrum mitzuteilen.

6.    Bei Ausleihe über den Kurierdienst ist der Entleiher verpflichtet, fehlendes Material unverzüglich zu melden.

7.    Der Benutzer haftet für die von ihm verursachten Verluste. Für Beschädigungen der entliehenen Medien bzw. Technik, die über den Rahmen der normalen Abnutzungserscheinungen hinaus gehen, haftet ebenfalls der Benutzer.

8.    Im Medienzentrum Jena werden von den Benutzern folgende personengebundene Daten erhoben: Name, Postanschrift, Träger / Einrichtung, E-Mail-Adresse des Trägers / der Einrichtung.

9.    Die Erhebung und Verarbeitung von personengebundenen Daten im Medienzentrum Jena erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

10. Die Mitarbeiter des Medienzentrums erteilen den Benutzern weder Auskünfte darüber, wer Medien entliehen hat, noch sonstige Auskünfte über andere Benutzer.

11. Der Mitarbeiter des Medienzentrums kann die Benutzer auffordern, den Personalausweis vorzuzeigen.

12. Vor der ersten Ausleihe werden die Daten des Benutzers nach Ziffer 8 erhoben und elektronisch erfasst. Zur Überprüfung können die Mitarbeiter des Medienzentrums die Vorlage des Personalausweises bzw. Passes Benutzers verlangen. Die Nutzung der Online-Medien erfolgt nach Anmeldung des Benutzers über die Homepage des Medienzentrums Jena mittels Nutzerkennung. Nutzerkennungen werden durch das Medienzentrum Jena vergeben und verwaltet.

13. Das Medienzentrum bietet Ausleihe von Medien und Geräten vor Ort und einen Online-Abruf (Online-„Verleih“) von digitalen Medien an. Die Mitarbeiter des Medienzentrums sind berechtigt, die Anzahl der von einem Benutzer gleichzeitig vor Ort entliehenen Medien und Geräte zu beschränken.

 

Kurierdienst

Ab sofort bieten wir den registrierten Kunden aus den staatlichen Schulen Jenas einen Kurierdienst an. Lehrer/innen, die den Verleih in Anspruch nehmen möchten, müssen sich zuvor bei uns im Medienzentrum mit ihrem Personalausweis anmelden.

Der Kurierdienst wird zweimal wöchentlich (Dienstag/Donnerstag) Medien in die Schule bringen und wieder abholen. Dazu muss nach der Anmeldung in unserem Katalog bei der Reservierung darauf geachtet werden, dass das „Auto“ markiert ist. Medien müssen bis spätestens Montag bzw. Mittwoch Abend reserviert werden.

Wichtig: Ein Medium, welches Sie am Dienstag per Kurierdienst bestellt haben,  ist erst am folgenden Donnerstag in der Schule. Wenn Sie für Donnerstag bestellen, ist das Medium erst am folgenden Dienstag in Ihrer Schule.

Um einen reibungslosen Verleih zu gewährleisten, sind die Medien pünktlich – spätestens jedoch Montag bzw. Mittwoch vor dem Rückgabetag – selbstständig in die dafür vorgesehene Tasche bzw. einem Kuvert einzusortieren.

Erfolgt mehr als zweimal keine pünktliche Rückgabe der Medien, erhalten diese Kunden von uns keine Medien mehr per Kurierdienst!

Die Ausleihe von Medientechnik ist weiterhin nur durch Abholung im Medienzentrum möglich.