In letzter Zeit erreichten uns einige Anfragen zur Rechtmäßigkeit des Einsatzes von online verfügbaren Videos im Unterricht.
Die Rechtslage dazu ist nicht ganz eindeutig, allerdings ist die häufig vertretene Auffassung durch folgende Eckpunkte gekennzeichnet:
- gestreamte Videos (z.B. von Youtube oder ähnlichen Plattformen) sind in der Regel zulässig
- sie dürfen nicht offensichtlich illegal sein (zB aktuelle Kinofilme in voller Länge…)
- es handelt sich um eine schulische Klassenraumsituation (geschlossene Gruppe)
Nicht zulässig ist in den meisten Fällen das Speichern von gestreamten Videos!
Genauere Infos finden Sie zum Beispiel hier und hier, beachten Sie auch unsere Kurzinformation zum Lizenzrecht.
Übrigens sind Sie bei der Nutzung unserer Online-Angebote und bei der Mediothek des Thüringer Schulportals natürlich immer auf der sicheren Seite…